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Information für Patienten an der Wiedenbrücker Straße

Aufnahme

Bitte gehen Sie am Tag Ihrer Aufnahme zuerst in eines der Aufnahmebüros in der Eingangshalle des Krankenhauses. Unsere Mitarbeiter führen hier ein kurzes Gespräch mit Ihnen. Dabei geht es u.a. um Ihre persönlichen Daten, die Art Ihrer Krankenversicherung und Ihre Wünsche für Ihren Krankenhausaufenthalt. Wünschen Sie zum Beispiel einen Telefonanschluss auf Ihrem Zimmer, so können Sie diesen am Empfang anmelden. Bitte bringen Sie zum Aufnahmegespräch unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.

Um Ihnen oder Ihren Angehörigen die Vorbereitungen für einen Aufenthalt im Klinikum Lippstadt zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen vorbereitet.

Begleitperson

Sofern Sie als Patient/in eine Begleitperson mitnehmen möchten, kann diese zusammen mit Ihnen aufgenommen werden, ohne selbst behandelt zu werden. Die Kosten übernimmt - sofern die Anwesenheit medizinisch notwendig ist - Ihre Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass eine Mitaufnahme ohne medizinische Indikation nur im Rahmen der vorhandenen Bettenkapazität möglich ist und wir diese als Wahlleistung in Rechnung stellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Patientenaufnahme.

Begleitung von Kindern

Im Klinikum Lippstadt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ins Krankenhaus zu begleiten. Bei jüngeren Kindern übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für die Mitnahme eines Elternteils als Begleitperson, so dass die Unterbringung und Verpflegung für Sie kostenfrei ist. Bei Kindern, die älter als acht Jahre sind, ist Ihre Unterbringung leider nur in Ausnahmefällen medizinisch indiziert, so dass für Sie Übernachtungskosten anfallen.

Entlassung

Wann Sie entlassen werden, bestimmt die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. Am Tag Ihrer Entlassung bekommen Sie einen vorläufigen Entlassungsbericht, den Sie bitte an den Hausarzt oder die Hausärztin weitergeben.

Wenn Sie nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin Pflege oder auch Unterstützung im Haushalt benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir verweisen Sie dann an unseren Sozialdienst oder versuchen Kontakte zu Organisationen herzustellen, die Ihnen helfen.

Um Ihnen oder Ihren Angehörigen die Vorbereitungen für die Entlassung aus dem Klinikum Lippstadt zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen vorbereitet.

Abrechnung

Als Patientin bzw. Patient der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie einen Teil der Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes selbst zahlen. Der Zuzahlungsbetrag wird vom Krankenhaus erhoben und an Ihre zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Von der Zuzahlung ausgenommen sind:

  • Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren
  • Wöchnerinnen
  • Patienten einer berufsgenossenschaftlichen Behandlung

Entlassmanagement

Mit dem 01. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, für Entlassungen von gesetzlich versicherten Patienten in bestimmten Situationen im Anschluss an einen voll- oder teilstationären Aufenthalt, ein Entlassmanagement anzubieten.

Ziel ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten nach einer Krankenhausbehandlung weiter zu optimieren. Entlassmanagement bedeutet, dass wir uns in einem multidisziplinären Team - bestehend aus Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten, Sozialdienst und weiteren beteiligten Berufsgruppen - um Ihre Versorgung während und nach einem Aufenthalt in unserem Haus kümmern.

Auch nach Ihrer Behandlung im Klinikum Lippstadt stehen wir deshalb für Rückfragen zu Ihrem stationären Aufenthalt zur Verfügung.

Information für Patienten an der Klosterstraße und am Standort Erwitte

Ihr stationärer Aufenthalt steht bevor

Wenn Menschen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu uns kommen, ist immer auch ihr Alltag aus der normalen Bahn geworfen. Oft ist die Situation stressig, denn vieles ist fremd und ungewohnt. Wer geht schon gern ins Krankenhaus?! Informationen können helfen, Unsicherheit und Ängste zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir im Folgenden viele Informationen und Hinweise zu unserem Krankenhaus, zur Aufnahme und zu unseren Serviceangeboten für Sie zusammengestellt. So können Sie sich schon im Vorfeld Ihres Aufenthaltes ausführlich über unser Haus informieren.

Bild Patientin liegt im Bett ihr werden die notwendigen Tablette gereicht

Die administrative Aufnahme an der Klosterstraße

Formalitäten im Aufnahmebüro
Für Ihre stationäre Aufnahme in unserem Krankenhaus melden Sie sich bitte zunächst in unserem Aufnahmebüro, um alle erforderlichen Formalitäten zu klären (Haupteingang, rechts vom Info-Center). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Stoßzeiten gibt, in denen Wartezeiten auftreten können. Helfen Sie uns, diese zu verkürzen, indem Sie gut vorbereitet sind, und alle benötigten Dokumente und Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:

Unterlagen für die Aufnahme

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versichertenkarte
  • Einweisung Ihres Arztes bzw. Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Befreiungsausweis von Zuzahlungen bzw. Quittungen bereits geleisteter Zuzahlungen (sofern vorhanden)
  • private Zusatzversicherungskarte (sofern vorhanden)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer Ihres Hausarztes

Unterlagen für ärztliche Gespräche und Untersuchungen

  • Befunde aus Voruntersuchungen (sofern vorhanden)
  • Röntgen- bzw. CT- oder MRT-Aufnahmen und -Befunde (sofern vorhanden)
  • ggf. verschriebene Medikamente bzw. Medikamentenliste
  • Impfausweis, Notfallpass oder sonstige medizinische Bescheinigungen wie Allergiepass, Diabetikerausweis, Herzschrittmacherausweis oder Implantatpass
  • Patientenverfügung (sofern vorhanden)

Mit Hilfe Ihrer Krankenversichertenkarte, des Einweisungsscheins und natürlich Ihren eigenen Angaben werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und in unserem System archiviert. Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit fragen wir diese im Laufe des Aufnahmeprozesses wiederholt ab. Alle Angaben unterliegen den Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln.

In der Patientenaufnahme besprechen wir mit Ihnen den Aufnahmeantrag sowie den Behandlungsvertrag. Diese Formalitäten bilden die rechtlichen Grundlagen für Ihre Aufnahme und Behandlung im Krankenhaus und beinhalten sowohl formale als auch finanzielle Fragen zur Krankenhausbehandlung. Hier haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Wahlleistungen vorab festzulegen und die spätere Abrechnung vorzubereiten:

  • Leistungen und Kosten
    Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist mit der Zusage der Kostenübernahme die so genannte »Regelleistung« abgedeckt. Diese umfasst die Verpflegung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, die Pflege und alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen Leistungen.
    Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und keine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung erfolgen kann, werden Ihnen die Kosten direkt in Rechnung gestellt.
  • Wahlleistungen
    Sie haben die Möglichkeit, neben den Regelleistungen folgende Wahlleistungen schriftlich mit dem Krankenhaus zu vereinbaren.
    Für diese Zusatzleistungen sind Sie selbsterstattungspflichtig und die Regulierung mit Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung bleibt Ihnen überlassen.
    • Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer
    • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
    • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (i.d.R. bei Patienten im Kindesalter)
    • Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung
  • Eigenbeteiligung
    Durch gesetzliche Regelung sind alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zur Zuzahlung bei der Krankenhausbehandlung verpflichtet – insgesamt für 28 Tage während eines Kalenderjahres. Die Zuzahlung beträgt derzeit 10 Euro pro Kalendertag. Wir leiten die erhaltenen Zuzahlungen an die Krankenkasse weiter. Bitte entrichten Sie den Zahlungsbeitrag spätestens an Ihrem Entlassungstag im Aufnahmebüro oder am Info-Center.
  • Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
    • für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • bei Arbeitsunfällen
    • bei KVB-Versicherten, Postbeamten
    • für Kriegsopfer, die unmittelbar aus dem Bundesverordnungsgesetz einen Anspruch auf Heil- und Krankenhausbehandlung haben

Patientenarmband

Die Sicherheit unserer Patienten während des stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthaltes hat für unsere Krankenhäuser oberste Priorität. Mit der Einführung der Patientenarmbänder zur sicheren Patientenidentifizierung folgen wir den Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. in Deutschland.

Das Patientenidentifikationsarmband dient während des gesamten Krankenhausaufenthaltes dazu, bei allen Behandlungsschritten die Identität des Patienten eindeutig festzustellen oder zu kontrollieren. Das Armband soll helfen, das Risiko von Verwechslungen und deren Folgen auszuschließen – beispielsweise bei: Verabreichung von Medikamenten, Transfusionen von Blut und Blutprodukten, Untersuchungen vor der Operation, Durchführung von Operationen, Betreuung in Funktionseinheiten, Verlegung auf eine andere Station.

Die Beteiligung des Patienten ist freiwillig. Mit dem Erhalt des Armbandes geben Sie Ihr Einverständnis zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Lehnen Sie das Tragen des Patientenidentifikationsarmbandes ab, müssen Sie dies schriftlich durch Unterzeichnung eines Ablehnungsformulares bekunden. Bei der Entlassung wird das Armband gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes als Datenmüll entsorgt.

Bild Patientenarmband

Das Patientenidentifikationsarmband enthält folgende Informationen:
Name, Vorname, ggf. Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, Patientennummer, Station, Barcode.

Die Patientenidentifikationsarmbänder bestehen aus einem geschmeidig weichen Vinyl-Material, welches Irritationen sensibler Haut verhindert. Gleichzeitig ist es desinfektionsmittelbeständig und latexfrei. Dank der ergonomischen Form schränkt das Armband die Bewegungsfreiheit nicht ein. Durch das spezielle und flexible Verschlusssystem ist eine individuelle Größeneinstellung möglich, und der manipulationsgeschützte Druckknopfverschluss schließt eine Übertragung auf andere Patienten aus. Das Armband ist wasserdicht und kann bei der Körperpflege sowie beim Duschen am Arm belassen werden.

Entlassungsmanagement

Damit Sie am Entlassungsmanagement teilnehmen und die Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse wahrnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich. Diese Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Entlassungsmanagement finden Sie hier

Formalitäten am Info-Center
Wenn Sie im Aufnahmebüro die »unangenehmen« Aufgaben erledigt haben, können Sie am Info-Center noch einige Dinge für Ihr Wohlbefinden regeln – dies kann auch gern ein Angehöriger für Sie erledigen:

Fernseher
Die Nutzung unserer Fernseher ist kostenfrei – Sie benötigen lediglich einen Kopfhörer, den Sie gern von zu Hause mitbringen oder zum Preis von 2,50 Euro an unserem Info-Center erwerben können.

Telefon
Jedes Bett verfügt über ein kostenpflichtiges Telefon. Dieses können Sie direkt bei der Aufnahme, aber auch jederzeit im Laufe Ihres Aufenthaltes, anmelden. Für die Anmeldung müssen wir Sie um eine Vorkasse in Höhe von 10 Euro bitten – die Grundgebühr für das Telefon beträgt 1 Euro pro Tag plus 15 Cent je Einheit. Sollten die verbrauchten Einheiten einen Betrag von -4 Euro erreichen bzw. überschreiten, wird das Telefon automatisch abgeschaltet. Sie können Ihr Guthaben jederzeit am Info-Center wieder aufladen.
Bitte melden Sie Ihr Telefon am Tag Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus am Info-Center ab, um noch offene Gebühren zu begleichen bzw. sich mögliches Restguthaben auszahlen zu lassen.

Internet
Für den Zugang zum Internet steht unseren Patienten ein WLAN-Hotspot zur Verfügung. Die Benutzerdaten hierfür erhalten Sie am Info-Center. Die Leistung wird Ihnen gegen eine Tagespauschale von 1 Euro (für Patienten mit Wahlleistung 1- bzw. 2-Bett-Zimmer kostenfrei) zur Verfügung gestellt, Zeit- oder Volumenbegrenzungen gibt es nicht.
Der Zugang erfolgt ausschließlich in den Gebäuden des Klinikum Lippstadt, die mit einem geeigneten Funknetz ausgestattet sind, auf eigenes Risiko, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf PC-Support durch das Krankenhauspersonal. Ergänzend verweisen wir auf unsere Nutzungsbedingungen, die beim WLAN-Login einzusehen sind.

Lassen Sie sich helfen
Ein stationärer Krankenhausaufenthalt hat seine Gründe und unter Umständen fallen gehen, tragen und die Orientierung schwer. Scheuen Sie nicht, unsere Mitarbeiter um Hilfe zu bitten. Unser ehrenamtlicher Patientenbegleitdienst der Katholischen Krankenhaushilfe unterstützt Sie gern und begleitet Sie bis zur Station.

Die Entlassung aus dem Krankenhaus

Ihre Entlassung steht bevor
Den richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung legt der behandelnde Arzt fest. Die Dauer Ihres stationären Aufenthaltes lässt sich jedoch nicht präzise voraussagen, denn jeder Mensch reagiert anders auf Behandlung, Therapie, Medikamente und Operation.
Sollten Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung der Ärzte vorzeitig verlassen wollen, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, in der Sie bestätigen, dass Sie auf eigene Verantwortung nach Hause gehen und die stationäre Behandlung verweigern.

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von Ihrem Arzt einen (vorläufigen) Entlassbrief mit ersten Informationen für Ihren Hausarzt. Einen ausführlichen Bericht erhält dieser in der Regel kurz darauf per Post. Darin befinden sich neben den Untersuchungsergebnissen zum Beispiel auch Röntgenaufnahmen oder Ultraschallbilder. So kann Ihr Hausarzt die Behandlung lückenlos fortsetzen. Aus diesem Grunde sollten Sie ihn schon bald nach Ihrer Entlassung aufsuchen.

Sicherlich haben Sie bei Ihrer Entlassung viele Fragen an Ihren zuständigen Arzt. Damit Sie unser Haus gut informiert verlassen, sollten Sie am Entlasstag mit Ihrem behandelnden Arzt die folgenden Punkte klären:

  • Ärztlicher Entlassungsbericht für den Hausarzt (vorläufiger Entlassbrief)
  • Medikamente fürs Wochenende
  • Was darf ich tun und was nicht? (Belastung, Bewegung, Ernährung etc.)
  • Wann muss ich mich meinem Hausarzt vorstellen?

Das »Auschecken«
Auch bei der Entlassung sind wieder einige administrative Formalitäten zu erledigen: Bitte melden Sie am Info-Center Ihr Telefon ab und entrichten noch fällige Gebühren – Restguthaben wird Ihnen selbstverständlich ausgezahlt.
Ebenfalls am Info-Center oder im Aufnahmebüro ist die gesetzliche Zuzahlung zu begleichen – bitte erledigen Sie auch dies am Tag Ihrer Entlassung.

Sollten Sie für Ihre Heimfahrt ein Taxi benötigen, bitten Sie einfach unsere Mitarbeiter am Info-Center, Ihnen für Ihre Heimfahrt ein Taxi zu bestellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Taxifahrten sowohl zum als auch vom Krankenhaus auf Ihre eigenen Kosten erfolgen. Über aktuell gültige Erstattungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Bild Patient und Arzt geben sich die Hand bei der Entlassung

Gut versorgt auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
Das Entlassungsmanagement bietet Ihnen persönliche Hilfe und Unterstützung bei Problemen an, die zu Hause oder nach Ihrer Entlassung auftreten können. Unser Team des Entlassungsmanagements steht Ihnen und Ihren Angehörigen hilfreich zur Seite, wenn es um die Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt geht, z.B. für häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung, vollstationäre Pflege oder betreutes Wohnen. Wir stellen den Kontakt zu Behörden, Einrichtungen und Kostenträgern her, denn wir möchten unsere Patienten auch nach der Entlassung gut versorgt wissen.

Detaillierte Informationen zum Entlassungsmanagement finden Sie hier

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen baldige Genesung!

Die administrative Aufnahme am Standort Erwitte

Formalitäten in der Ambulanz/im Aufnahmebüro
Für Ihre stationäre Aufnahme in unserem Krankenhaus melden Sie sich bitte zunächst

  • von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr in unserem Aufnahmebüro im Eingangsbereich (Haupteingang)
  • außerhalb obiger Zeiten: in unserer Ambulanz

um alle erforderlichen Formalitäten zu klären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Stoßzeiten gibt, in denen Wartezeiten auftreten können. Helfen Sie uns, diese zu verkürzen, indem Sie gut vorbereitet sind, und alle benötigten Dokumente und Unterlagen zur Anmeldung mitbringen.

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