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Klinikum Lippstadt: Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Schwangerschaftsabbrüchen
Mit der heutigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm im Verfahren Professor Dr. Joachim Volz gegen Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus (Az: 2 Ca 182/25) sehen wir uns in unserer Position als Arbeitgeber bestätigt. Danach darf ein konfessionell gebundener Krankenhausträger gerade auch einem Chefarzt gegenüber zum Spektrum seiner Behandlungsmöglichkeiten verbindliche Vorgaben machen und – ganz konkret auch bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen – bestimmte Grenzen setzen.
Wir sehen das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt.
Wir erhoffen uns durch diese gerichtliche Entscheidung einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Grundlagen für die weitere konstruktive Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Volz im Klinikum Lippstadt.
Das Klinikum Lippstadt bietet weiterhin eine umfassende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Sinne einer Vollversorgung. Gerade im Bereich der Versorgung von Frauen besteht weiterhin ein breites gynäkologisches / geburtshilfliches Spektrum: von der Schwangerschaftsvorsorge über die Geburtshilfe bis hin zur Nachsorge bei medizinisch belasteten Verläufen. Auch psychosoziale Begleitung, seelsorglichen Unterstützung und die Betreuung bei Früh- oder Risikogeburten gehören unverändert zu unserem Angebot vor Ort.
Wir stehen weiterhin für eine Gesundheitsversorgung, die medizinische Qualität, menschliche Zuwendung und ethische Verantwortung miteinander verbindet. Und wir lassen weiterhin Frauen in belastenden Situationen nicht allein – mit Beratung, Begleitung und konkreter Hilfe!